Organizer-AGB

Bedingungen für Veranstalter und Organizer

Diese Organizer-Bedingungen regeln die B2B-Plattformnutzung von Ticely für Eventanlage, Ticketing, Checkout, Wallet, Scanner, Reporting, Auszahlungen und Supportprozesse.

1. Veranstalterverantwortung

Der Organizer ist für die Veranstaltung, deren Inhalt, Rechtmäßigkeit, Durchführung, Sicherheit, Einlassabwicklung, Altersfreigaben, behördliche Genehmigungen, Rechteklärung, steuerliche Behandlung des Ticketpreises sowie für veranstaltungsbezogene Käuferkommunikation verantwortlich.

Der Organizer ist Vertragspartner des Käufers für den Besuch der Veranstaltung. Ticely stellt die technische Plattforminfrastruktur bereit und unterstützt die operative Abwicklung von Listing, Checkout, Ticketzustellung, Wallet, Scanner, Reporting und Support.

2. Refunds, Absagen und Verlegungen

Der Organizer entscheidet über Rückerstattungen, Kulanzlösungen, Absagen, Verlegungen und sonstige veranstaltungsbezogene Leistungskorrekturen. Ticely kann die technische Abwicklung nach den im Dashboard verfügbaren Optionen bereitstellen.

Je nach gewählter Option kann nur der Ticketpreis oder der Ticketpreis plus alle vom Käufer getragenen Gebühren erstattet werden. Die Kostenwirkung für den Organizer wird vor Ausführung einer Erstattung angezeigt.

3. Gebühren, Preisblatt und Fee-Snapshot

Plattform- und Zahlungsgebühren richten sich nach Dashboard, Preisblatt, Angebot oder gesonderter Vereinbarung. Gebühren werden nicht als allgemeiner fixer öffentlicher B2C-Preiskatalog geführt; maßgeblich ist die jeweils vereinbarte Organizer-Beziehung und die transparente Gesamtpreisanzeige im Checkout.

Ein Organizer kann pro Veranstaltung festlegen, ob Käufer ausgewiesene Gebühren tragen oder der Organizer diese übernimmt. Bezahlte Bestellungen behalten den zum Kaufzeitpunkt gespeicherten Fee-Snapshot; neue Checkouts verwenden die aktuelle Fee-Policy.

4. Compliance, Sperre und Risikosteuerung

Ticely kann Veranstaltungen, Listings, Auszahlungen, Wallet-Aktionen, Scanner-Zugänge oder Accounts vorübergehend sperren, einschränken oder zusätzliche Nachweise verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Missbrauch, erhöhtes Chargeback- oder Fraud-Risiko, fehlende Nachweise, Sicherheitsrisiken oder erhebliche Käufergefährdung bestehen.

Der Organizer ist verpflichtet, Eventdaten, Preise, Steuerangaben, Rechte, Genehmigungen und Pflichtinformationen vollständig und richtig bereitzustellen und Ticely bei Support-, Sicherheits-, Zahlungs- und Compliance-Fällen angemessen zu unterstützen.

5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Für Eventdurchführung, Teilnehmermanagement, Gästelisten und veranstaltungsbezogene Kommunikation ist der Organizer regelmäßig eigener Verantwortlicher. Ticely verarbeitet bestimmte Eventdaten als Auftragsverarbeiter, soweit die Organizer-Weisung maßgeblich ist.

Details zur Art.-28-Auftragsverarbeitung, Datenkategorien, Weisungen, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Unterauftragsverarbeitern sind unter Auftragsverarbeitung und Subunternehmer abrufbar.

6. Freistellung

Der Organizer hält Ticely von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veranstaltung, deren Inhalt, Durchführung, Bewerbung, Einlasspraxis, Genehmigungslage, Preisangaben, Steuerbehandlung oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren, soweit die Ursache im Verantwortungsbereich des Organizers liegt.

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